Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sabine Degner HundundMensch - Das Team
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Sabine Degner HundundMensch – Das Team, nachfolgend AN genannt, und dem/der Auftraggeber/-in, nachfolgend AG genannt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen in den Bereichen Hundetraining, Hundepsychologie/Hundeverhaltensberatung bzw. Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Hunde.
(2) Eine Erfolgsgarantie kann durch AN nicht übernommen werden, da der Erfolg im Wesentlichen von folgenden Faktoren abhängt:
- dem geleisteten Trainingsaufwand bzw. der Mitarbeit des Auftraggebers/der Auftraggeberin, nachfolgend AG genannt
- der Rasse, dem Alter und Geschlecht sowie den körperlichen Voraussetzungen des Hundes.
(3) Je nach Beauftragung sind die Vertragsgrundlagen
- der Fragebogen für das Erstgespräch, für die Bestandsaufnahme bzw. Situationsanalyse, der AG persönlich übergeben oder per Post bzw. per Mail zugesendet wird.
- der Fragebogen Ernährungsberatung, der AG persönlich übergeben oder per Post bzw. per Mail zugesendet wird.
- die Angaben auf der Website der Sabine Degner HundundMensch - Das Team zu den online buchbaren Bereichen, wie z.B. HundundMensch on tour (Social Walk) bzw. Mantrailing.
(4) Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Fragebogens durch AG sowie dessen Rücksendung (persönlich, per Post, per Mail) an AN zustande.
Bei den über die Website https://www.sabinedegner.de direkt zu buchenden Dienst- bzw. Beratungsleistungen kommt der Vertrag mit Buchung der entsprechenden Dienstleistung zustande.
(5) Die Beratungsleistungen im Bereich der Ernährungs- und Gesundheitsberatung stellen keine medizinischen Ratschläge im Sinne einer tierärztlichen Tätigkeit dar und ersetzen keine veterinärmedizinischen bzw. psychotherapeutischen oder physiotherapeutischen Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen, sondern sie wirken ergänzend und unterstützend.
§ 3 Pflichten der Auftragnehmerin (AN)
(1) AN hat ihre Dienste grundsätzlich persönlich zu leisten.
(2) AN erbringt ihre Dienstleistungen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen u.a. auf der Grundlage der ihr von AG zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Eine Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit kann durch AN nicht übernommen werden.
(3) AN verpflichtet sich, Urlaub mindestens 4 Wochen im Voraus gegenüber AG bekannt zu geben.
(4) AN verpflichtet sich, vereinbarte Termine mindestens 48 Stunden vorher gegenüber AG abzusagen.
(5) AN behält sich vor, Termine kurzfristig abzusagen bzw. zu kürzen oder zeitlich zu verschieben. Gründe hierfür können sein:
- Krankheit
- Unfall
- Autopanne
- Wetter (Glatteis, zu hohe Temperaturen, zu niedrige Temperaturen, usw.)
Sollte dies der Fall sein, wird AG umgehend informiert. Ausgefallene Zeiten werden nicht berechnet.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers/der Auftraggeberin (AG)
(1) AG hat AN bei ihrer Tätigkeit nach Kräften zu unterstützen, sie insbesondere mit sämtlichen Informationen und Unterlagen auszustatten, die für eine erfolgreiche Vertragstätigkeit erforderlich oder nützlich sind.
(2) AG verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle notwendigen Angaben zu seinem/ihrem Tier wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen und körperliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen und gesundheitliche Probleme anzugeben.
Der Nachweis einer abgeschlossenen Hundehaftpflichtversicherung (Police) bzw. der erforderlichen Grundimmunisierung (Impfpass) müssen bei Bedarf vorgelegt werden.
(3) AG verpflichtet sich, AN unverzüglich über Veränderungen des Hundes zu informieren, welche für AN wichtig sind. Diese können z.B. sein:
- Verhaltensauffälligkeiten
- Verändertes Sozialverhalten
- Krankheiten
- Parasitenbefall
- Trächtigkeit
- Läufigkeit.
(4) AG bestätigt, dass der Hund nicht gefährlich ist und sich bisher keine Vorfälle ereignet haben, die bei der Ordnungsbehörde angezeigt wurden.
(5) AG verpflichtet sich, AN unverzüglich über Auflagen der Behörden zu unterrichten (z.B. Maulkorbpflicht).
(6) AG verpflichtet sich, Urlaub mindestens 4 Wochen im Voraus gegenüber AN bekannt zu geben.
(7) AG verpflichtet sich, vereinbarte Termine mindestens 48 Stunden vorher gegenüber AN abzusagen.
(8) Onlinebuchungen im Bereich HundundMensch on tour (Social Walk) bzw. Mantrailing sind mindestens 48 Stunden vor Stattfinden der Veranstaltung online zu stornieren bzw. gegenüber AN abzusagen.
(9) Sollte AG AN nicht rechtzeitig innerhalb der unter (6), (7) und (8) genannten Zeiträume über den Ausfall eines Termins informieren, ist die Vergütung vollumfänglich seitens des AG zu zahlen.
§ 5 Urheberrecht
(1) Die im Rahmen der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien, Berichte, Analysen, Fotos, Grafiken und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. AG erhält das ausschließliche und uneingeschränkte, nicht übertragbare Nutzungsrecht an allen Dokumenten und verpflichtet sich, diese ausschließlich für eigene private Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig weiter zu veröffentlichen.
(2) Die Rechte an den von AN bereit gestellten Unterlagen und Materialien gehen nicht auf AG über.
(3) Sofern von AG bereitgestellte Unterlagen verwendet werden, erwirbt AN keine Rechte daran.
§ 6 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
(2) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung seitens AN, zu ersehen unter https://www.sabinedegner.de/Widerrufsrecht.
§ 7 Datenschutz
AG stimmt der elektronischen Datenverarbeitung im Rahmen der jeweils gültigen Datenschutzerklärung, zu ersehen unter https://www.sabinedegner.de/Datenschutz, ausdrücklich zu.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die auf der Website www.sabinedegner.de jeweils verzeichneten Preise.
(2) Die Vergütung kann bar, per Kartenzahlung, PayPal oder Überweisung beglichen werden.
(3) Eine Zurückbehaltung und/oder Verrechnung der Vergütung ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des AG von AN anerkannt und rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Sollte AG die vereinbarte Leistung nur teilweise oder gar nicht in Anspruch nehmen wollen, so wird die vertraglich vereinbarte Vergütung, trotz nicht erbrachter bzw. nur teilweise erbrachter Leistung durch AN, in Gänze fällig.
(5) Kommt AG mit seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann AN Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Kündigung
Sollte sich AG nicht vertragsgemäß verhalten (z.B. Zurückhaltung von wichtigen Informationen, wie z.B. behördliche Auflagen, Krankheiten) oder wird der Hund von AG nicht art- bzw. verhaltensgerecht gehalten/behandelt, behält sich AN das Recht zur sofortigen Kündigung des/zum sofortigen Rücktritt vom vereinbarten Dienstleistungsvertrages vor und leitet im Bedarfsfall rechtliche Schritte ein bzw. informiert die zuständigen Behörden (z.B. Polizei, Veterinäramt). AG haftet für den daraus entstandenen Schaden und die erbrachten Aufwendungen seitens AN in vollem Umfang.
§ 10 Verschwiegenheitspflicht
(1) AN ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass AG sie schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 11 Haftung
(1) AG haftet allein für Schäden, die sein Hund verursacht. Insbesondere Schäden an anderen Tieren und/oder Personen.
(2) AN übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung eines unkastrierten Hundes.
(3) Eine Haftung von AN für direkte oder indirekte Schäden bzw. Folgeschäden durch die Dienstleistungen sowie für gesundheitliche, physische oder psychische Schäden bzw. Folgeschäden, sofern diese während bzw. nach einer Dienstleistung auftreten, wird ausgeschlossen. Die Haftung der AN auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung der AN gilt nicht für ihre Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit oder aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(5) Bei einer fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AN nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftungssumme ist auf die erhobene Vergütungssumme beschränkt.
§ 12 Schlussklauseln
(1) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine
angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, auch dieser Regelung, bedürfen der Schriftform.
§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz der AN.
Stand Juli 2024